Copyright, Urheberrecht und das alles – Grundlagen

Die Kurzform ist: Wer ein „Werk“ erstellt, hat daran Rechte.

Ein Werk kann ein Text, ein Bild, ein Video, eine Tonaufnahme sein – eigentlich alles mögliche.

Der „Ersteller“ eines Werkes kann auch vielfältig sein: Ein Autor, ein Redakteur, ein Ghostwriter… Unter Umständen sogar mehrere Personen, zum Beispiel wenn sie zusammengearbeitet haben (zB wenn ein Ghostwriter im Spiel ist, oder ein Komponist, ein Texter und ein Sänger).

Wer ein Werk im Internet kopiert (zB indem er ein Foto, das jemand anders gemacht hat, in seiner Webseite verbaut oder einen Artikel ausführlich wörtlich zitiert), verletzt dadurch potenziell diese Rechte. Das ist relativ bekannt im Kontext von Film- und Musik“piraterie“ oder im Kontext von Raubkopien von Software (Spiele…), es betrifft aber tatsächlich zunächst jedes „Werk“.

Umgekehrt: Wer ein Werk im Internet veröffentlicht (so wie dieser Artikel hier) gibt damit nicht automatisch seine Rechte auf. Falls jemand diesen Artikel kopiert, könnte ich diese Person also verklagen.

Es ist eine fitzlige Geschichte, und es lohnt sich für jeden Betreiber eine Webseite, sich ein praktisches Verständnis dieses Themenfeldes zu erarbeiten.

Ein Tipp vorab: Das ganze Thema ist vor allem ein Thema aus dem Zivilrecht. Formal bedeutet das: es geht um die Beziehung der Menschen oder Firmen untereinander. Die Konsequenz daraus ist: Praktisch wird das mehr oder weniger explizit über Verträge geregelt. Wenn Du also ein Foto verwenden willst und der Urheber des Fotos ist einverstanden ist die Sache erst einmal erledigt. Allerdings könnte sich später die Frage stellen: Wie kann ich beweisen, dass der Urheber des Fotos einverstanden war?

Dieser Artikel wird noch erweitert.


Ich bin kein Anwalt, bitte wendet Wikipedias Hinweis zu Rechtsthemen auch auf diesen Artikel an.

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