Das Recht am Bild

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden

Das bedeutet: Man darf nicht einfach wahllos Fotos anderer Menschen im Internet posten. Wie immer bei Rechtsthemen gibt es davon wieder Berge von Ausnahmen und Gebirge von Ausnahme von den Ausnahmen. Fotos von „Personen der Zeitgeschichte“ zum Beispiel darf man unter anderen Umständen veröffentlichen also Fotos von „normalen Menschen“.

Bei Google habe ich zwei Webseiten zum Thema gefunden, die einen ersten Eindruck vermitteln:

Wer sich Vollgas mit Bildern beschäftigt, z.B. Fotographen, sollte sich auf jeden Fall mit diesem Thema beschäftigen. (Für das Fotographen-Handwert ist das wohl auch separates Ausbildungsthema)

Die erste praktische Empfehlung ist: Bevor ein Bild von einer anderen Person veröffentlicht wird, sollte man wenigstens kurz fragen… Allerdings könnte sich später die Frage stellen: Wie kann ich beweisen, dass die Person einverstanden war?

Wer Fotos verkaufen will, sollte sich in dieser Hinsicht unbedingt über einen Modelvertrag / Model Release absichern.

Dieser Artikel wird noch erweitert.


Ich bin kein Anwalt, bitte wendet Wikipedias Hinweis zu Rechtsthemen auch auf diesen Artikel an.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert